Sigeko: Sicherheitskoordinator
Allgemeines
Baustellen
sind europaweit die unfallträchtigsten Arbeitsbereiche, verglichen
mit andern Arbeitsumfeldern weisen sie ein vielfach höheres Gefährdungspotential
auf. Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen
aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen,
dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten
verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt
werden.
Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und
Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen. Zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten
auf Baustellen wurde in Umsetzung der EG - Baustellenrichtlinie in
deutsches Recht die Baustellenverordnung erlassen.
Gesetzliche Grundlagen
Aufgrund dieser Tatsachen wurde auf europäischer Ebene vom Rat
der Europäischen Gemeinschaft eine Einzelrichtlinie über die auf
zeitlich begrenzte oder ortveränderlichen Baustellen
anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (92/57 EWG) erlassen, welche mit
der Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 in deutsches Recht
umgesetzt wurde.
Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass der Bauherr für ein
Bauprojekt, bei dem voraussichtlich mehrere Unternehmen beteiligt
sein werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo) als besonderen Sachverständigen bereits in der
Planungsphase zu benennen hat.
Pflichten des Bauherrn
Durch die Baustellenverordnung, die seit dem 01.07.1998
anzuwenden ist, ergibt sich für den Bauherrn die Pflicht, einen
geeigneten Koordinator zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer
Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Bei Baumaßnahmen von
mehr als 30 Arbeitstagen, bei denen mehr als 20 Beschäftigte
gleichzeitig tätig werden, muss der Bauherr dem zuständigen
Gewerbeaufsichtsamt mindesten zwei Wochen vor Baustelleneinrichtung
eine Vorankündigung übermitteln mit Angaben über Ort, Art, Beginn
und Dauer der Baustelle.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen aus einer Hand über von der
Berufsgenossenschaft zertifizierte Fachkräfte sämtliche
Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Erfordernissen der
Baustellenverordnung an
- Koordinierung der SiGe-Belange zwischen den Beteiligten
- Analyse der Entwurfs- und Ausführungsplanung auf
Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte
- Feststellen der Wechselwirkung zu betrieblichen und außerbetrieblichen
Tätigkeiten
- Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf
die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen
- Ausarbeiten des SiGe-Planes auf Grundlage der vorgenommenen
Analysen
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Baustellenverordnung
- Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer
Wartungseinrichtungen
- Zusammenstellen der Unterlage gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV
- Überprüfung der Umsetzung des SiGe-Plans und anderer
sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und
Ausschreibungsunterlagen
- Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung
angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen
der SiGe-Koordination
- Mitwirkung bei der Vergabe, insbesondere Prüfen von Angeboten
auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit angebotener
Leistungen im Zusammenhang mit Sicherheits- und
Gesundheitsschutz
- Einweisung des Koordinators für die Ausführungsphase
einschließlich Übergabe aller vorliegender Papiere (SiGe-Plan,
Bauablaufplan, Baustellenverordnung, Ausschreibungsunterlagen,
Unterlage mit Merkmal des Bauwerks)
- Koordinierung der Gewerke/Auftragnehmer zum Ausschluss
gegenseitiger Gefährdungen
- Festlegung von Meldepflichten an den Koordinator
- Aktualisierung der Vorankündigung (bei Bedarf)
- Berücksichtigung der Wechselwirkungen zu anderen
betrieblichen und außerbetrieblichen Tätigkeiten zum Zwecke
der Vermeidung der Gefährdung Dritter sowie die Mitwirkung bei
der Umsetzung von Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle gegenüber
diesen Tätigkeiten.
- Durchführung von Baustellenbegehungen in angemessenen,
zeitlichen Abständen
- Teilnahme an bauausführungsbezogenen, sicherheitsrelevanten
Baustellen-Jour-Fixe sowie nach Vereinbarung an
Projekt-Jour-Fixe
- Mitwirkung bei der Abstimmung und Information mit beteiligten
Behörden und Institutionen, wie Berufsgenossenschaften,
Gewerbeaufsichtsamt, etc.
- Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes und
erforderlichenfalls Hinwirkung auf Anpassung
- Laufende Überprüfung des SIGE-Planes und erforderliche
Veranlassung von Änderungen/Ergänzungen, nötigenfalls
Fortschreibung sowie Bekanntmachung aktualisierter SIGE-Pläne
- Fortführen und Abschließen der Unterlage mit den Merkmalen
des Bauwerkes durch Sammlung der Beiträge von Architekten,
Planer, Bauleiter, Firmen (z. B. Wartungs- und
Pflegeanweisungen)
Zu unseren Kunden in diesem Geschäftsbereich zählt sowohl die öffentliche
Hand (Bund, Länder, Kommunen, kirchliche Einrichtungen) als auch
eine Reihe großer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen (z.B.
Banken, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften,
Energiewirtschaft).
Zusätzlich bieten wir in
Zusammenarbeit mit
BauAkademie GmbH,
regelmäßig Seminare und Fortbildungsveranstaltungen zu allen oben
genannten Themen an.
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