Asbest
ist die Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, verfilzte
Mineralfasern. Asbest ist chemisch sehr stabil (griech.: asbestos =
unauslöschbar), brennt nicht, hat eine hohe elektrische und
thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und
Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.
Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest eingesetzt z. B.
für Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten, Spritzmassen,
Anstriche, Fußbodenbeläge, Dichtungen, Bremsbeläge, Kupplungsbeläge,
Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen),
Klebstoffe, Dichtungsmassen und Kitte.
|
Eigenschaften
|
- Unbrennbarkeit
- chemische Beständigkeit
- elektrische und thermische Isolierfähigkeit
- hohe Elastizität und Zugfestigkeit
- Verspinnbarkeit (teilweise)
- gute Einbindefähigkeit in anorganische und organische
Bindemittel
- Biobeständigkeit > 100 Jahre
(Krokydolith)
|
|
Asbestarten:
|
|
|
Vorkommen im Gebäude
|
Schwachgebundene
Asbestprodukte:
- Spritzasbest
- Stopfmassen
- Kitte
- Putze
- Platten
- Pappen
- Schnüre
- Gewebe
- Schaumstoffe
- Cushion-Vinyl-Bodenplatten
Asbestzementprodukte:
- Fassadenverkleidungen
- Kamine
- Dacheindeckungen
- Fußbodenplatten sog. "Floor-Flex-Platten"
- (sind im Zweifelsfall vom Sachverständigen zu beurteilen)
- Bremsbeläge (z.B. Aufzüge)
|
|
Gesundheitliche
Wirkung
|
- beim Menschen eindeutig krebserzeugend:
Einstufung K1
- Asbestose
- Mesotheliom
- Bronchialkarzinom
(für "kritische" Fasern gemäß WHO):
D < 3µm, L > 5µm, L : D > 3)
|
|
Grenz-
bzw. Richtwerte
|
-
1.000 Fasern/m³: Zum Nachweis des
Erfolgs im Rahmen vorläufiger Maßnahmen
- Meßwert 500 Fasern/m³ sowie oberer
Poisson-Wert 1.000 Fasern/m³:
Zum Nachweis des Sanierungserfolgs
- 15.000
Fasern/m³: Arbeitsplatzgrenzwert (Zielgruppe: Beschäftigte
bei ASI-Arbeiten)
- 1.000 Fasern/m³ : Abluft von
Lufttauschern und Asbeststaubsaugern
|
Rechtliche
Grundlage/
Vorschrift
|
-
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
-
Asbest-Richtlinie
-
TRGS 519
- TRGS 905
- ZH 1/120.46
|
|
Beurteilungsgrundlage
|
Asbest-Richtlinie:
"Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten in Gebäuden":
nach Asbestart und -verwendung, Oberfläche, Beeinträchtigung
von außen, Raumnutzung und Lage
- Dringlichkeitsstufe I:
Sanierung unverzüglich erforderlich. Beginn jedoch spätestens
nach 3 Jahren, wenn in der Zwischenzeit vorläufige Maßnahmen
getroffen und diese mindestens halbjährlich durch
Luftmessungen überprüft werden.
- Dringlichkeitsstufe II:
Neubewertung nach maximal 2 Jahren
- Dringlichkeitsstufe III:
Neubewertung nach maximal 5 Jahren
|
|
Probenahme
|
Abscheiden
faserförmiger Partikel auf einem goldbedampften
Kernporenfilter aus Polycarbonat gemäß VDI-Richtlinie
3492
Probenahmedauer: 8 Stunden
|
|
Analysenmethode
|
Rasterelektronenmikroskop
(REM) mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse
(EDXA) zur Faseridentifizierung, gemäß VDI 3492 |
|
Handlungsempfehlungen
|
- Bei begründetem Verdacht (z.B. Analyse von
Materialproben oder Kontaktproben) die Bewertung der
Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbest-Richtlinie umgehend,
aber spätestens innerhalb von 4 Wochen durchführen lassen.
- Durchführen von Luftmessungen zur Gefährdungsabschätzung
- Gegebenenfalls Einstellung der Nutzung des Gebäudes
bzw. von Teilen des Gebäudes und kurzfristige Sanierung
- vorläufige Schutzmaßnahmen und Sanierungsbeginn spätestens
nach 3 Jahren
|
|
Vorläufige Maßnahmen
|
- keine Arbeiten am oder in unmittelbarer Nähe des
Asbestproduktes, Vermeidung von Erschütterungen und
Luftbewegungen
- Änderung der Raumnutzung (Reduzierung der
Nutzungsdauer)
- Nutzungsaussetzung
- Regelmäßige Reinigung der betreffenden Räume
- Außerbetriebnahme von RLT-Anlagen
- Ausgrenzen oder Beschichten des Asbestproduktes
|
Sanierungsmöglich-
keiten
|
-
Methode 1: Entfernen
-
Methode 2: Beschichten
-
Methode 3: Räumliche Trennung
|
|