Schimmelpilze, Schimmelpilzgifte, SchimmelWas sind Schimmelpilze?
Warum sind Schimmelpilze gefährlich? Die häufige Exposition an erhöhter Luftkonzentration von Schimmelpilzsporen stellt ein Gefährdungspotential für den Menschen dar. Bei empfindlichen Personen können eingeatmete Pilzsporen und Myzelteile zu allergischen Erkrankungen wie Asthma und Alercolitis führen. Auch bei gesunden Personen kann deren Einatmen zu Beschwerden, wie Kopfschmerzen oder Reizung der Schleimhäute führen und das Immunsystem schwächen. Durch Aufnahme von Schimmelpilzen mit Lebensmitteln können Vergiftungen hervorgerufen werden, die teilweise tödlich enden. Hierfür sind die sogenannten „Mykotoxine“ als Stoffwechselprodukte der Schimmelprodukte verantwortlich. Einige Mykotoxine sind zudem als beim Menschen möglicherweise krebserzeugend eingestuft. Eigenschaften Schimmelpilze gewinnen ihre Nährstoffe aus organischen (kohlenstoffhaltigen) Substanzen, die sie dadurch zersetzen. Schimmelpilze vermehren sich ungeschlechtlich durch Sporen. Manche Schimmelpilze können ihre Lebensweise den vorgefundenen Bedingungen anpassen und darauf ihre Ernährung abstimmen. Eine klare Zuordnung der Schimmelpilze ist daher in vielen Fällen schwierig. Rechtliche Grundlagen Es gibt zur Zeit keine rechtlichen Grundlagen, die konkrete Grenzwerte oder Handlungsanweisungen beinhalten. Seit 1979 befassen sich die Arbeitsgruppen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit dem Thema „Qualität der Innenraumluft und die Auswirkung auf dem Menschen“. Danach sind für die Entstehung von Infektionen und Allergien biologische Kontaminationen durch Quellen in Innenräumen (z. B. durch Schimmelpilze) von besonderer Bedeutung. Es wird eine Verbindung zwischen feuchten Wohnungen, Schimmelpilzen und Atemwegserkrankungen beobachtet. Im Zusammenhang mit konkreten Schimmelbelastungen in Wohnungen ist die Rechtslage unklar und die Rechtsprechung uneinheitlich. Grundsätzlich ist der Eigentümer/Vermieter verpflichtet, für das Beseitigen des Schimmels aufzukommen, wenn es sich um einen durch Baumängel entstandenen Befall handelt. Ob dies der Fall ist oder ob der Schaden auf falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten des Mieters/Nutzers zurückzuführen ist, muß jedoch für den Einzelfall durch Fachgutachten geklärt werden. Entstehung von Schimmelpilzen Schimmelpilzsporen der Außenluft finden sich in Abhängigkeit von der Jahreszeit auch in Innenräumen wieder. Solche normalen Anflugssporen haben bei den üblichen innenraumklimatischen Bedingungen keine Möglichkeit zur Auskeimung. Bieten sich aber gute Wachstumsbedingungen, wie z. B. relative Luftfeuchtigkeit über 75%, so findet eine Besiedlung an durch Kondenswasser feuchten Wänden, Tapeten oder Holz sowie Hausstaub statt. Die Ursache für feuchte Bauteile können jedoch auch infolge von Bauschäden eindringendes Wasser und aufsteigende Feuchtigkeit sein. Erkennen von Schimmelpilzen Als erstes sichtbares Anzeichen eines Befalls können sich sog. „Stockflecken“ (Verdichtungen des Myzels) zeigen. Sind bereits die typischen Fruchtkörper zu erkennen, liegt mit Sicherheit ein weit fortgeschrittenes Stadium des Befalls vor. Hinweise für eine (oft verdeckte) Schimmelpilzquelle im Haus ergeben sich auch aus der Sporenkonzentration im Hausstaub oder in der Innenraumluft im Vergleich zur Außenluft. Bei den in der Raumluft und im Hausstaub hauptsächlich vorkommenden Schimmelarten Aspergillus sp. und Penicillium sp. zeigen sich im Gegensatz zur Außenluft kaum jahreszeitlich bedingt Konzentrationsschwankungen. Oftmals geht mit der Schimmelbildung auch unangenehmer, modriger Geruch einher, der noch vor Sichtbarwerden von Fruchtkörpern auf einen Befall hinweist. Möglichkeiten des Nachweises eines Schimmelpilzbefalls Staubprobe Die Probenahme von Hausstaub kann vom Hausbesitzer, -nutzer selbst durchgeführt werden. Mit einem üblichen Hausstaubsauger unter Verwendung eines frischen Staubsaugerbeutels wird gezielt in Räumen gesaugt, in denen ein Schimmelpilzbefall vermutet wird. Die Probenahme sollte möglichst raumweise erfolgen, d. h. für jeden Raum ist ein neuer Beutel einzusetzen. Als Probenmenge wird ca. 1 Gramm Staub benötigt. Danach wird der Staubsaugerbeutel in Aluminiumfolie verpackt und an das Labor gesandt. Im Labor erfolgt eine immunchemische und damit hochempfindliche und –selektive Auswertung (Angabe in Koloniebildenden Einheiten KBE / g Staub). Raumluftmessung Schimmelpilze in der Raumluft können durch Messungen erfaßt werden. Hierzu wird, je nach Leistung des Messgerätes, 10-50 min Raumluft durch einen speziellen Nährboden (Luftkeimsammler) gesaugt. Auf dem Luftkeimsammler scheiden sich dann Schimmelpilzteile bzw. Sporen und Mykotoxine ab. Dieser wird anschließend im Labor selektiv ausgewertet. Dabei werden in erster Linie die Schimmelpilzarten erfaßt, von denen geeignete Kulturmedien vorhanden sind. Verschiedene Sammelgeräte und Kulturbedingungen können hinsichtlich Gesamtkeimzahl und Artenspektrum sehr unterschiedliche Ergebnisse liefern. Zur Beurteilung der Schimmelpilzbelastung in Innenräumen sind immer vergleichbare Messungen der Außenluft vorzunehmen. Die Angabe der Ergebnisse erfolgt in Koloniebildenden Einheiten pro m³ Raumluft (KBE/m³). Abdruckproben Zur Feststellung, ob Oberflächen, wie Wände, Tapeten, Fensternischen schimmelpilzbefallen sind, wird ein kurzer Abdruck (Abklatsch) dieser Oberfläche mit einem Nährboden durchgeführt. Die Probe wird danach im Labor 3 bis 5 Tage bei 30°C bebrütet und anschließend eine Bestimmung der Keimzahl durchgeführt. Die Angabe des Ergebnisses erfolgt in Koloniebildenden Einheiten KBE/25cm² Oberfläche. Materialprobe Zur Feststellung, ob ein Schimmelpilzbefall vorliegt oder zur Identifizierung der Schimmelpilzarten können auch Materialien direkt beprobt werden. Hierfür sind 2 bis 3 walnußgroße Stücke erforderlich. Der Nachweis bestimmter Spezies erfolgt lichtmikroskopisch im Labor. Grenz- und Richtwerte
Aus bauhygienischer Sicht ist dafür Sorge zu tragen, die Voraussetzungen für Schimmelwachstum zu beseitigen. Hierzu gehört, alle Bauteile und deren Oberflächen, insbesondere solche mit organischen Inhaltsstoffen (z. B. Farben, Tapeten, Teppiche) trocken zu halten. Dem gemäß hat sich das Augenmerk auf Wände, Decken und Fußböden zu richten. Die Ursachen für eine Durchfeuchtung von Bauteilen können u. a. in Wärmebrücken in Außenwänden, Decken oder Böden, zu geringer Wärmedämmung, zu geringem Heizen, zu geringem Lüften oder zu hohe Feuchtigkeit durch Nutzung (z. B. Duschen, Kochen, Wäschetrocknen) bestehen. Als Maßnahme für das Beseitigen eines oberflächlichen Schimmelpilzbefalls von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, insbesondere Holzteilen, wird das gründliche Scheuern, Abspülen und Trocknen der Oberflächen angesehen. Ein erneuter Befall ist jedoch auch bei hygienisch einwandfreien Umgebungsbedingungen nicht auszuschließen. Auch das Abwaschen mit hochprozentigem Isopropanol oder anderem Alkohol sowie mit Salmiaklösungen kommen in Frage. Der Einsatz von „Antischimmelfarbe bzw. organischen Schimmelvernichtern“ sollte möglichst vermieden werden, da alle bioziden Mittel unter Umständen auch für den Menschen bedenklich werden können. In der Regel ist das Beseitigen von Feuchtstellen durch konstruktive Maßnahmen oder verändertes Nutzungsverhalten (Heizen/Lüften) die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung. Nur durch ein dauerhaftes Austrocknen befallener Stellen ist dem Schimmelpilz langfristig die Lebensgrundlage entzogen. |
